Päckchenstempler

(Postfreistempler Päckchen)

Zu diesem Thema wurde mehrfach in unseren Berichten geschrieben:

  • Bericht 7, Teil 1:
    Christian Wapler
  • Bericht 61, Teil 2:
    Wolfgang Harms
  • Bericht 62, Teil3:
    Wolfgang Harms
  • Bericht 82, Teil 4a:
    Hans-Joachim Förster
  • Bericht 82, Teil 4b:
    Gebrauchsanleitung – Hans-Joachim Förster
  • Bericht 92:
    Ergänzungen – Hans-Joachim Förster

Mit den in der 1930-Jahren vorhanden Freistemplern war die Frankierung von Päckchen durch den Absender nicht möglich. Weder direkt auf der Sendung noch mit den heutigen Frankieretiketten.

1932 wurde der Tuchfabrik Christophsthal in Freudenstadt eine Möglichkeit zum Frankieren von Päckchen erstmalig unter bestimmten Auflagen erlaubt (Verfügung vom 13.05.1932). Bereits mit Verfügung vom 15.11.1932 wurde die versuchsweise Einführung anderen Versendern zugestanden.

Zur Verwendung kam ein Handroll-Freistempel der Firma Klüssendorf, Berlin.

 

Mit Mausklick Bild vergrößern.

Im Gegensatz zu den Freistemplern hatte dieser Handroll-Freistempler keine Möglichkeit zur kontrollierten Portoabrechnung. Das Gerät – Beschaffung durch die absendete Firma (damals 90 RM) – blieb beim Postamt.

Vorgaben zur Anwendung des Handroll-Päckchenstemplers:

  • Durchschnittliche tägliche Einlieferung von mindestens 50 Päckchen.
  • Statt der Entwertungslinien ist eine Werbung einzufügen.
  • Die Gebühren werden laufend vom Postscheckkonto des Absenders abgebucht.

Postalisch wurden die Päckchen im Selbstbucherverfahren behandelt (z.B. auch Pakete). Die eingehenden Päckchen wurden in einer Selbstbucherliste nach Stückzahl und Gesamtgebührenbetrag erfasst. Nach Überprüfung dieser Daten wurde die Frankierung von einem andern Beamten mit dem Gerät vorgenommen. Aufhebung dieses Verfahren mit firmeneigenen Geräten mit Verfügung vom 11.11.1955 mit einer Frist von 2 Jahren. Neue firmeneigene Handrollstempel durften nicht mehr zugelassen werden. Trotzdem sind noch spätere Verwendungen bis 1960 bekannt.

Ab 01.01.1960 wurde dieses Verfahren aufgehoben.

Stempelbeispiele:
Für alle Beispiele kommen Ortsstempel in verschiedenen Lagen vor:

  • Stempel um 180 Grad gedreht (eventuell wurde Werbung verdreht eingesetzt).
  • Stempel um 90 Grad im Uhrzeigersinn gedreht (z.B. Schöpflin Haagen 1940 und 1949.

Beispiel 1:

  • Abdruck in roter Farbe.
  • Im Regelfall keine Gebührenangabe im Stempel.
  • Der Ortsstempel hat den Hinweis „Päckchengebühr bezahlt“ (Groß- und Kleinschrift).
  • Varianten auch mit 2 oder 7 geraden Linien.
  • 1955 ist dieser Stempel mit nachträglich eingefügter Postgebietsleitzahl „24“ bekannt.

Beispiel 2:

Bild nach Postnorm.
Aufgrund des Datums müsste es jetzt ein postalischer Freistempler sein.

 

  • Abdruck in roter Farbe.
  • Im Regelfall keine Gebührenangabe im Stempel.
  • Der Ortsstempel hat den Hinweis „Bezahlt“ oder „Gebühr bezahlt“ (Groß- und Kleinschrift) ab 30.10.1953.
  • Wellenlinien (2 oder 6) anstelle gerader Linien (auch vor 1953).
  • Im Ortsstempel ist die Postgebietsleitzahl (hier 16) eingefügt.
  • Teilweise haben die Ortsstempel auch Unterscheidungsbuchstaben (hier a).

Beispiel 3:

  • Anstelle der Werbung in den Beispielen 1 und 2 nur Wellenlinien.
  • Die Stempelung erfolgte im Gegensatz zum Handrollstempel für Briefmarken in roter Farbe.