Nachgebührstempler

Im Bericht 92 hat unser Sammlerfreund Wilfried Korber auf diesen Stempler hingewiesen.

Eingesetzt wurde dieses Gerät 1955 kurzzeitig beim Wiener Hauptpostamt (Postamt Wien 1). Verwendet wurde es bei Gerichtsbriefen, bei denen nach den damals geltenden Bestimmungen der Empfänger das Porto übernehmen musste. 

  • Anstelle eines Werbeeinsatzes wird „Nachgebühr einheben“ verwendet.
  • Bisher belegte Einsatzzeiten: 05. – 27.01.1955.
  • Gesamtlänge des Stempels: 13,2 cm.

Stempel vom 27.01.1955: